Recht auf Mietminderung
Gemäß §535 Abs. 1 Satz 2 BGB hat der Mieter einen Anspruch darauf, dass sich die Wassertemperatur nach spätestens 15 Sekunden auf 40°C erhöht und nach spätestens 30 Sekunden auf 55°C. Ist dies nicht der Fall, so besteht ein Mietminderungsrecht....
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